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   FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06   

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https://dejure.org/2006,27208
FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06 (https://dejure.org/2006,27208)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 4 K 14/06 (https://dejure.org/2006,27208)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 4 K 14/06 (https://dejure.org/2006,27208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; ; Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    In seinem Urteil vom 3.3.2005 (C-499/03 P) hat er zunächst erkannt, dass Irrtümer der deutschen Zollbehörden vorliegen, hat deren Erkennbarkeit jedoch unter Hinweis auf die Komplexität der entscheidungserheblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften verneint.

    Auch wenn sie von daher über erhebliche Erfahrungen insbesondere im Hinblick auf die Einfuhr von Geflügelfleisch verfügen dürfte, und wenn von ihr grundsätzlich erwartet werden kann, dass ihr die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Einfuhrbestimmungen vertraut sind, so ist im konkreten Fall gleichwohl festzustellen, dass die Vorschriften, aus denen sich das Erfordernis einer Einfuhrlizenz ergibt, derart komplex sind, dass die Erkennbarkeit des zollbehördlichen Irrtums zu verneinen wäre, wäre die Klägerin bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abgabenberechnung vom 24.8.1995 allein auf die Kenntnisnahme von den einschlägigen Vorschriften angewiesen, wie der Europäische Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall festgestellt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3.3.2005, C-499/03 P).

    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.3.2005 (C-499/03 P), der sich zwar zur Komplexität der auch im Streitfall entscheidungserheblichen Vorschriften, nicht jedoch zur Frage des Zeitpunktes, auf den hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums abzustellen ist, geäußert hat.

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Allein die Tatsache, dass sich Zollbeamte geirrt haben, lässt allerdings den Schluss auf die Nichterkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner nicht zu (BFH, Beschluss v. 23.3.2000, VII B 299/99; FG Hamburg, Urteil v. 11.11.2002, IV 61/99).

    Hinsichtlich der Art des Irrtums kommt es u.a. darauf an, ob die betreffende Regelung verwickelt oder - im Gegenteil - so einfach und klar ist, dass eine Prüfung der Umstände einen Irrtum leicht erkennbar gemacht hätte (FG Hamburg, Urteil v. 11.9.2002, IV 61/99).

  • FG Baden-Württemberg, 23.03.1993 - 11 K 65/91
    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Soweit das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.3.1993 (11 K 65/91 Z), auf das die Klägerin sich beruft, dahin zu verstehen sein sollte, dass es stets auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zollanmeldung ankommen soll, folgt der Senat dem nicht.

    Die Revision ist im Hinblick auf die noch nicht höchstrichterlich geklärte Frage des Zeitpunktes, auf den für die Erkennbarkeit des Irrtums abzustellen ist, sowie das möglicherweise abweichende Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.3.1993 (11 K 65/91 Z) zuzulassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO.

  • BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Revision eingelegt (BFH VII R 62/06).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Für die Frage, ob ein Irrtum erkennbar ist, kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind (EuGH, Urteil v. 26.11.1998, C-370/96; Witte, Zollkodex, Art. 220 Tz. 24).
  • BFH, 23.03.2000 - VII B 299/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Erkennbarkeit eines zollamtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Allein die Tatsache, dass sich Zollbeamte geirrt haben, lässt allerdings den Schluss auf die Nichterkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner nicht zu (BFH, Beschluss v. 23.3.2000, VII B 299/99; FG Hamburg, Urteil v. 11.11.2002, IV 61/99).
  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichung zu informieren (FG Hamburg, Urteil v. 19.2.2003, IV 260/00; vgl. zu diesem Maßstab auch Witte, Zollkodex, Art. 220, Tz. 26, 30 mit zahlreichen Nachweisen).
  • VG München, 03.11.2010 - M 18 K 09.3393

    Besondere Härte

    Es ist bereits umstritten, ob die Härtefallregelung des § 92 Abs. 5 Satz 1 zweite Alternative SGB VIII bereits generell im Anwendungsbereich des § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (Heranziehung zum Mindestbeitrag in Höhe des Kindergeldes) ausgeschlossen ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 26.6.2008, Az.: 4 K 14/06).
  • VG München, 03.11.2010 - M 18 K 09.3398

    Besondere Härte

    Es ist bereits umstritten, ob die Härtefallregelung des § 92 Abs. 5 Satz 1 zweite Alternative SGB VIII bereits generell im Anwendungsbereich des § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (Heranziehung zum Mindestbeitrag in Höhe des Kindergeldes) ausgeschlossen ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 26.6.2008, Az.: 4 K 14/06).
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